Abschluss des Vertrags

Die nachstehenden Reisebedingungen ergänzen die Vorschriften der §§ 651 BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationsordnung für Reiseveranstalter und führen diese aus. Bitte lesen sie diese sorgfältig durch. Für das Zustandekommen eines Reisevertrages zwischen bikefriends-schon und den Reiseteilnehmern findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Die verbindliche Anmeldung erfolgt schriftlich, per Mail. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung/Rechnungsbestätigung an den Reisegast zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von bikefriends-schon vor, an das er 14 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Gast das geänderte Angebot akzeptiert oder er eine Anzahlung/Restzahlung durchführt. Der Anmeldende haftet auch für alle mitangemeldeten Teilnehmer. Sind die Reiseunterlagen bis 5 Tage vor Reiseantritt nicht eingegangen, muss der Teilnehmer bikefriends-schon sofort informieren.

Zahlung

Die Zahlung erfolgt am Tag der Durchführung der Veranstaltung/Wanderung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Leistungsverpflichtung

Die Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung und dem laufenden Prospekt. Niemand anders wird bevollmächtigt Vereinbarungen zu treffen.

Preisänderungen, Leistungsänderungen und Umbuchungen

Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von bikefriends-schon nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden sind gestattet, soweit sie nicht den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung/Wanderung wesentlich verändern. Der Teilnehmer muss direkt informiert werden. Dies gilt auch für die Reiseleistungen. Preisänderungen können nach den Normen des BGB´s durchgeführt werden. Sind Umbuchungen möglich und ist man dazu bereit, so wird ein Reiseumbuchungsentgelt von 35¬ erhoben. Dies muss 30 Tage vor Reisetermin erfolgen.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Kann der Teilnehmer die Veranstaltung/Wanderung nicht weiter fortsetzen oder bricht er sie ab wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf eine Rückerstattung. Sollten einzelne Leistungsträger Rückerstattungen an bikefriends-schon vornehmen, so werden diese an den Teilnehmer weitergeleitet.

Rücktritt und Kündigung durch bikefriends-schon

Bikefriends-schon kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde vertragswidrig wird oder sein Verhalten störend auch nach Abmahnung ist. Der Teilnehmer erhält nach Abzug der erbrachten Leistungen und noch zu erbringenden Leistungen den Restbetrag zurück. Weitere Voraussetzungen: Die Mindestteilnehmerzahl wird nicht erreicht (Preis wird sofort zurückerstattet). Die Zahlung durch den Teilnehmers ist nicht termingerecht erfolgt. Wenn Umbuchungswünsche nicht erfüllt werden können wegen Unterbelegung und nicht Kostendeckend sind, kann bikefriends-schon die Veranstaltung/Wanderung absagen.

Rücktritt durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann jeder Zeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer stehen bikefriends-schon unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen folgende Pauschalen zu. Der Reisegast ist verpflichtet die tatsächlich angefallenen Kosten zu zahlen. Bikefriends-schon zusätzlich entstandene Kosten können dem Reisegast durch belastet werden.

Rücktritt von der Veranstaltung/Wanderung

bis zum 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn40%
ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn60%
ab dem 17. Tag vor Veranstaltungsbeginn80%
ab dem 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn90%
Rücktritt am Veranstaltungstag100%

Obliegenheit des Teilnehmers

Der Teilnehmer unterliegt der Einhaltung der Stassenverkehrsordnung der Balearen. Hierfür hat er selbst Sorge zu tragen. Der Teilnehmer sollte vor Reiseantritt eine ärztliche Untersuchung durchgeführt haben, damit er auch den gesundheitlichen Voraussetzungen gewachsen ist. Auch für die Durchführung und Einhaltung der bestimmten Vorschriften und Regeln ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.

Haftung

Die vertragliche Haftung kann über VersArt geregelt werden. Hier können Sicherungsscheine ausgestellt werden. Hier werden die Kundengelder abgesichert auch im Fall einer Zahlungsunfähigkeit. Wir haften aber nur bis zur Höhe des Reisebetrages. Bikefriends-schon haftet nicht bei Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt. Verjährung und Abtretungsverbot Ansprüche des Teilnehmers gegenüber bikefriends-schon, auch aus welchem Grund, jedoch mit Ausnahme der Ansprüche der Reidenden aus unerlaubter Haftung verjähren nach einem Monat nach dem vertraglich geregelten Rückreisedatum. Steht man in Verhandlungen so ist die Verjährung gehemmt bis zur Wiederaufnahme. Eine Abtretung an Dritte, aus welchem Grund auch immer, ist unzulässig. Bei nicht Antritt ist somit die Geltendmachung ebenso ausgeschlossen

Gerichtstand und Sonstiges

Der Teilnehmer kann bikefriends-schon nur an deren Sitz verklagen. Für alle Kunden die nicht ihren Wohnsitz in Deutschland haben, gilt auch deutsches Recht. Für Klagen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Das Leihen der Räder und die Teilnehme an den Wanderungen und Events erfolgt auf eigene Gefahr. Mit einer Versicherung der Räder kann man die Beschädigung von Rädern umgehen, aber nicht den Verlust.

Ich hoffe das alle diese juridischen Texte keine Anwendung finden, da es ja ein positiv unvergesslicher Urlaub werden soll.

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